Erste Hilfe im Vergiftungsfall gemäß Anlage 5 der Giftverordnung 2000
Betriebe und berufsmäßige Verwender benötigen für den Bezug von Giften eine Bescheinigung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen von der örtlich zuständigen Behörde auszustellen ist. Für die Beantragung dieser Bescheinigung benötigen AntragsstellerInnen neben dem Nachweis der Sachkunde auch einen Nachweis über die Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe. Dieser Kurs vermittelt folgende Inhalte: gesetzliche Grundlagen für den Erwerb einer Giftbezugsbescheinigung, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Giften, Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung, Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Vergiftungsfällen
Ziel: Erhalt des Nachweises der notwendigen Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe als Voraussetzung zur Beantragung einer Giftbezugsbescheinigung gemäß Chemikaliengesetz 1996 und Giftverordnung 2000
Hinweis: Dieser Kurs wird auch als Schulung für die Erste Hilfe im Rahmen von AMA-Gütesiegel anerkannt.
Voraussetzung: Sachkundigkeit im sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften
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Mitzubringen:
Pflanzenschutz-Sachkundeausweis (PSA)
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Kursdauer:
8 Einheiten
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Zielgruppe:
LandwirtInnen und MitarbeiterInnen von Betrieben, die für den berufsmäßigen Einsatz von Giften eine Giftbezugsbescheinigung benötigen
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Kursbeitrag:
€ 68.00
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Fachbereich:
Bauen, Energie, Technik