Aktionsplan Kupieren - Was müssen Schweinehalter jetzt beachten?
In der EU ist das routinemäßige Kupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat diese Vorgabe mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Jeder Schweinehalter ist damit verpflichtet, jährlich eine "Tierhaltererklärung" im VIS abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Tiere am Betrieb gehalten werden.
Damit ist jeder Schweinehalter zur Durchführung folgender Dokumentation verpflichtet:
• Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
• Tierhaltererklärung (erstmals bis zum 31. März 2024 Eingabe im VIS)
• Risikoanalyse, wenn kupierte Tiere am Betrieb gehalten werden
Die Veranstaltung bietet Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Außerdem erfahren Sie, welche Unterlagen notwendig sind und wie die Tierhaltererklärung im VIS erstellt wird.