Beschwerden beim Fairness-Büro haben sich vervielfacht

Totschnig kritisiert unfaire Handelspraktiken.
Lebensmitteleinkauf
Lebensmitteleinkauf © Alexa auf Pixabay
Vor zwei Jahren nahm das im BML angesiedelte Fairness-Büro seine Arbeit auf und bietet seither Bäuerinnen und Bauern sowie Lebensmittelproduzenten anonyme und kostenlose Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig stellte heute mit Johannes Abentung, dem Leiter des Fairness-Büros, den Tätigkeitsbericht 2023 vor. Dieser zeigt: Das starke Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette hat sich durch eine Vervielfachung an Beschwerden im Jahr 2023 bestätigt.

Die stellvertretende Geschäftsführerin des Fairnessbüros stellte vor kurzem in der Bäuerinnensitzung die Arbeitsweise dieser unabhängigen Stelle vor, damit auch die Frauen auf den Bauernhöfen - 35% der Betriebe werden mittlerweile von Frauen geführt - diese direkte Anlaufstelle bei unfairen Handelspraktiken kennenlernen. Demnächst wird es dazu auch einen informativen Beitrag auf unserer Webseite geben.
2. Bericht des Fairness-Büros 2024
2. Bericht des Fairness-Büros 2024 v.l.n.r. Bundesminister Norbert Totschnig und der Leiter des Fairness-Büros Johannes Abentung bei der Präsentation des Berichts. © BML/Hemerka
“Die Ergebnisse des 2. Berichts geben einzelnen Händlern kein gutes Zeugnis. Während wir 2022 noch 21 Beschwerden hatten, waren es im Jahr 2023 schon 235 unmittelbare Beschwerden - ein explosionsartiger Anstieg. Zwei Fälle wurden an die BWB gemeldet. Wir werden uns weiterhin für unsere tagtäglich hart arbeitenden Bäuerinnen und Bauern und Produzenten gegen ein Ausnutzen von Machtpositionen wehren. Denn es ist völlig inakzeptabel, dass Händler Bäuerinnen und Bauern fast bis zum Bankrott auspressen - wie die Beispiele im Apfelhandel zeigen. Ich bin froh, dass mit der Hilfe des Fairness-Büros hier die Bundeswettbewerbsbehörde nun einen Antrag auf Geldbuße beim Kartellgericht eingebracht hat“ betont Totschnig.  

“Der Handel mit Lebensmitteln ist noch immer ein Kampf mit ungleichen Waffen. Mehr als 100.000 bäuerliche Produzenten und Verarbeiter sind einigen wenigen großen Ketten ausgeliefert. Die drei größten Handelsketten beherrschen fast 90% des Marktes. Diese ungleichen Verhandlungspositionen führen zu harten Preisverhandlungen, drohenden Auslistungen oder einseitigen Vertragsänderungen. Mit dem Fairness-Büro wollen wir in Zusammenarbeit mit der BWB in Zukunft noch stärker unfaire Handelspraktiken thematisieren. Denn jeder Fall, der ans Tageslicht kommt, wirkt abschreckend. Darüber hinaus stehen wir aktuell im engen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium, wie wir das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz weiter verbessern können. Die vielen Versprechungen des Handels, fair mit den Bäuerinnen und Bauern umzugehen, dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben!“

Laut dem Leiter des Fairness-Büros beschweren sich jeden Monat im Schnitt 20 Lieferanten wegen unfairer Handelspraktiken. “Die hohe Marktkonzentration von zwei Vollsortiment-Lebensmittelhändler zeigt, dass Lieferanten extremen Druck ausgesetzt sind. Die Gefahr von einem der beiden ausgelistet zu werden und damit einem einzigen Käufer ausgesetzt zu sein, ist existenzbedrohend wie uns Beschwerdeführer darlegen. Die Marktmacht der Handelsketten bringt bäuerliche Familienbetriebe sowie Lieferanten unter Druck und schadet den Konsumenten“, so Abentung.

Zentrale Ergebnisse des Berichts

Das Fairness-Büro ist die Erstanlaufstelle für Beschwerden betreffend Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. 2023 haben die Beschwerden nicht nur an der Zahl, sondern auch an der Konkretheit zugenommen. Zentrale Wahrnehmung 2023 war u.a. die zunehmende Problematik der Eigenmarken:
 
Eigenmarken
  • Der Anteil an Eigenmarken ist gemäß Roll-AMA Daten 2023 auf 53% im Lebensmitteleinzelhandel gestiegen.
  • Das bedeutet eine Zunahme in den vergangenen drei Jahren von 6,2% des wertmäßigen Anteils.
  • Dabei lässt sich erkennen, dass Eigenmarken das Machtungleichgewicht zugunsten des Käufers gegenüber dem Lieferanten weiter verstärken und die Nachfragemacht des Lebensmittelhändlers steigt.
  • Beispielsweise werden Lieferanten, die ihre Produktneuheiten dem Handel vorstellen, von ihren Käufern häufig dazu gedrängt, diese als Eigenmarkenprodukte zu liefern. Der Lieferant muss sich den Forderungen des Handels beugen, um nicht ausgelistet zu werden.
 
Preispolitik - Bonifikationen und wahrer Produktpreis
  • Es zeigt sich, dass die Höhe der Boni- und Rabatt-Zahlungen stark mit dem Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des jeweiligen Lieferanten korreliert.
  • Darüber hinaus sind neben den Rabatten regelmäßig auch Pönalen für Lieferverzug vertraglich vereinbart.
  • Beschwerdeführer meldeten, dass die wirtschaftliche Unsicherheit gepaart mit der hohen Verhandlungsmacht der Käufer dazu führte, dass sich der ohnedies bestehende Preis-Druck auf Lieferanten weiter steigerte und jene in der untersten Kaskadenstufe (insb. Bäuerinnen und Bauern) dieser Marktmacht noch stärker abbekommen haben.
 
Vertikale Integration
  • Die Einbeziehung der vor- oder nachgelagerten Stufen in der Wertschöpfungskette und das Zusammenschließen von Betrieben ist ein weltweiter Trend.
  • Problematisch ist die Situation in Österreich nicht nur aufgrund der außergewöhnlich hohen Marktkonzentration des LEHs mit mehr als 90%, sondern dass sich in Folge der Anteil der Wertschöpfungskette noch mehr in Richtung Handel konzentriert und sich die Diversifizierung reduziert.
  • Folglich stecken Lieferanten einen höheren Wertverlust ein und Konsumenten stehen einer geringeren Angebotsvielfalt und Produktqualität zu erhöhten Preisen gegenüber.

Fallbeispiele aus dem Bericht 2023

Im Folgenden werden Fälle näher dargestellt, die für die Bäuerinnen und Bauern und für die Öffentlichkeit relevant sein können. Ein sogenanntes "Cluster" wurde durch einen bzw. wenige Beschwerdeführer aufgedeckt und indizierte eine Vielzahl an Betroffenen.
 
Apfel-Cluster
  • Im Apfelhandel sind von bis zu einem Jahr ab Lieferung oft gelebte Praxis - dies zählt laut FWBG zu den
  • Das Fairness-Büro hat Beschwerden von aufgenommen. Der Zahlungsverzug betrug etwas mehr als ein Jahr und trotz unzähliger Zahlungsaufforderungen und einer ist der Käufer säumig geblieben.
  • Zusätzlich hat der Käufer Äpfel als Abfall- oder Industrieware sortiert und damit dem Apfelbauern Minusbeträge verrechnet, d.h. die Bauern haben für die gelieferten Äpfel noch etwas draufzahlen müssen.
  • Aufgrund des Fairness-Büros haben die Apfel-Produzenten gegenüber dem Großhändler aber nun Hilfe bekommen. Für sie hat die BWB beim Kartellgericht Klage eingebracht und eine entsprechende Strafe wegen erheblichen Zahlungsverzugs beantragt.
  • Mit diesem Beispiel konnte in der Branche Bewusstsein geschaffen werden, sodass Produzenten darauf hingewiesen wurden, dass Äpfel binnen 60 Tagen zu zahlen sind.
 
Einseitige Vertragsänderung - bei gleichzeitiger Forderung nach Tierwohl
  • Österreichische Handelskonzerne preisen medial die enge Partnerschaft und die damit einhergehende Förderung der heimischen Landwirtschaft, Produzenten und Betriebe an.
  • Da in Österreich produzierte Lebensmittel höhere Tierwohlstandards erfüllen, sind sie oft im Länder-Vergleich teurer. Geflügel aus Österreich wird etwa mehr Platz geboten.
  • Eine Lebensmitteleinzelhandelskette sprach sich dabei schriftlich und dezidiert gegen höhere Besatzdichten in Österreich aus; zum Wohl der Tiere. Auf Grundlage dieses Versprechens an die Konsumenten und die Landwirtschaft wurde eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und neue Stallungen wurden gebaut.
  • Das Bestreben Regionalität, Nachhaltigkeit und höhere Tierwohlstandards zu forcieren, endete von dieser Handelskette im Jahr 2022. Bei mehreren Markterkundungen 2023 konnte kein einziges österreichisches Produkt aufgefunden werden.
  • Die Beschwerden aus dem Sektor wurden durch ein Auskunftsverlangen des Fairness-Büros an diese Handelskette bestätigt: AMA-Gütesiegelware ist fast gänzlich seit Herbst 2022 ausgelistet und das nunmehr absatzstärkste Produkt sei ein ausländisches mit geringeren Tierwohlstandards.
  • Es besteht auch hier ein mehrstufiges System (Bauer, Schlachterei, Handel) mit einer hohen Abhängigkeit der einzelnen Produzenten, sodass das Vorliegen einer einseitigen Änderung der Verträge gemäß dem Faire-Wettbewerbsbedingungen Gesetz eine eingehende Prüfung verlangt.
Der 2. Tätigkeitsberichts steht am Artikelende bzw. unter www.fairness-buero.gv.at zum Download bereit.

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