Erste Hilfe Auffrischungskurs
Betriebliche Ersthelfer:innen - Gesetzliche Verpflichtung ab der ersten Dienstnehmer:in
4 Stunden anrechenbar für Schule am Bauernhof
Der Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 ASchG und § 40 luf AStV). Diese Verpflichtung besteht bereits ab dem/der ersten Dienstnehmer:in.
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituationen werden dabei aufgefrischt. Themen sind: Gefahren erkennen, Unfallverhütung, Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien, Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator, Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen.
Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.
Hinweis: sollte die letzte Ersthelferausbildung länger als 4 Jahre zurückliegen, ist ein Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden zu besuchen.
Für diese Veranstaltung können Sie den SVS Gesundheitshunderter einlösen.
-
Kursdauer:
8 Einheiten
-
Anrechnung:
8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof
-
Zielgruppe:
Landwirt:innen aller Produktionssparten
-
Kursbeitrag:
€ 85.00
(Kursgebühr gefördert)
€ 135.00
(Kursgebühr ungefördert )
-
Fachbereich:
Unternehmensführung