Aktionsplan Schwanzkupieren
Ende des routinemäßigen Eingriffs.
Die EU verbietet das routinemäßige Schwanzkupieren von Ferkeln. Österreich hat diese Vorgabe nun mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte „Unerlässlichkeit“ festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden.
Dazu ist ab heuer jeder Schweinehalter zur Durchführung folgender Dokumentation verpflichtet:
Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
Risikoanalyse
Tierhaltererklärung
Bei dieser Veranstaltung erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen und bekommen eine Anleitung zur Durchführung des Aktionsplans.
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 1 Stunde.
Änderungen vorbehalten.