Alles gleichgestellt?

Gleich gestellt ist nicht gleichbehandelt und gleich berechtigt fällt wiederum in eine andere Kategorie. Wer soll da noch einen Überblick behalten?
Gleichstellung.jpg
Gleichstellung Gleichstellung beginnt mit euch: Wie wir reden, zuhören und entscheiden. © Victoria Hörtnagl
Wenn man sich die drei Begriffe Gleichbehandlung, Gleichberechtigung und Gleichstellung genauer ansieht, merkt man schnell: sie klingen ähnlich, bedeuten aber keineswegs dasselbe. Im März dreht sich bei den “Bäuerinnen Österreich“ anlässlich des Weltfrauentages am 8. März alles um die Gleichstellung. Doch worin unterscheiden sich die drei Begriffe eigentlich?

Gleich vor dem Gesetz

Spricht man von Gleichberechtigung, meint man die rechtliche Verankerung in Gesetzen, Satzungen, Statuten. Hier sind alle gleich, egal welcher Herkunft, Zugehörigkeit oder Weltanschauung. Gleichberechtigung legt damit die Grundlage dafür, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Sie ist sozusagen das Fundament, auf dem alle weiteren Maßnahmen für tatsächliche Chancengleichheit aufbauen.

Alle gleich behandeln?

Bei der Gleichbehandlung wird es schon etwas komplizierter. Hierzu ein Beispiel: behandelt man eine 90-jährige Frau, die mit Gehstock unterwegs ist, gleich wie eine junge Frau Mitte 20 ohne jegliche körperlichen und geistigen Einschränkungen, müsste man theoretisch beide über die Stiege ins 6. Stockwerk schicken, ohne dabei Rücksicht zu nehmen auf die Voraussetzungen der Frau mit Gehstock. Um es zu verdeutlichen: die Gleichbehandlung lässt die Ausgangssituation außer Acht.

Noch ein Beispiel aus der Praxis:

Wenn Landwirtinnen/-wirte und Nicht-Landwirtinnen/-wirte zu einer Sitzung eingeladen werden und alle nur die gleiche Information erhalten - “Wir starten um 18 Uhr“ - wird nicht berücksichtigt, dass 18 Uhr für Bäuerinnen und Bauern mitten in der Stallzeit liegt. Die Bedingungen, unter denen sie arbeiten, bleiben bei reiner Gleichbehandlung unberücksichtigt.

Gleichstellung - darum geht’s

Lebt man Gleichstellung, geht es darum, die Ausgangssituation zu berücksichtigen. Beispielsweise schaut man sich Rahmenbedingungen genauer an. Zurück zur Frau mit Gehstock: man schaut sich an, dass für sie in den 6. Stock zukommen, nicht zumutbar ist und schafft die Möglichkeit mit einem Lift zu fahren. Den kann natürlich die junge Frau auch benutzen, muss sie aber nicht. Somit sind beide gleichgestellt.

Oder zum Beispiel mit der Sitzung: Man verlegt den Beginn der Sitzung auf 20 Uhr, damit Landwirtinnen und Landwirte nach getaner Stallarbeit, ebenso an der Veranstaltung teilnehmen können. Durch die Anpassung der Rahmenbedingungen wird echte Teilhabe ermöglicht.

Doch echte Gleichstellung entsteht erst dann, wenn wir sie im Alltag leben: in den kleinen, oft vermeintlich unscheinbaren Momenten, die unsere Haltung zeigen. Denn ohne die vielen kleinen Schritte verlieren die großen Regelungen an Wirkung. Gleichstellung passiert dort, wo wir täglich entscheiden und sprechen!