Weiterbildungskurs Sachkunde Pflanzenschutz - Ackerbau
Weiterbildung für die Wiederausstellung des Sachkundeausweises
Anwender:innen von Pflanzenschutzmittel müssen sachkundig bleiben. Um die Sachkundigkeit nicht zu verlieren, muss eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden absolviert werden. Erst nach dieser Weiterbildung ist eine Neuausstellung des Sachkundeausweises möglich.
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 5 Stunden
Änderungen vorbehalten.
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Kursdauer:
5 Einheiten
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Anrechnung:
5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung
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Zielgruppe:
Pflanzenschutzmittelanwendende
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Kursbeitrag:
€ 66.00
(Kursbeitrag ohne Förderung)
€ 33.00
(Kursbeitrag gefördert)
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Fachbereich:
Pflanzenbau