Aktionsplan Schwanzkupieren
Ende des routinemäßigen Eingriffs
Die EU verbietet das routinemäßige Schwanzkupieren von Ferkeln. Österreich hat diese Vorgabe nun mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte „Unerlässlichkeit“ festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden.
Dazu ist ab 2023 jede/r Schweinehalter:in zur Durchführung folgender Dokumentation verpflichtet:
Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
Risikoanalyse
Tierhaltererklärung
Bei dieser Veranstaltung erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen und bekommen eine Anleitung zur Durchführung des Aktionsplans.
Anerkannt lt. § 11 der TGD-Verordnung: 1 Stunde.
Änderungen vorbehalten.
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Kursdauer:
3 Einheiten
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Anrechnung:
1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung
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Zielgruppe:
Ferkelproduzierende Betriebe, Schweinehalter:innen, Schweinemäster:innen
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Fachbereich:
Tierhaltung
Verfügbare Termine
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Für diese Veranstaltung liegt derzeit kein konkreter Termin vor. Wir informieren Sie, sobald es wieder soweit ist. Auf Anfrage organisieren wir gerne für geschlossene Teilnehmergruppen außerhalb der Terminplanung eigene Veranstaltungstermine.
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Information:
Kundenservice, +43 (0)50 6902 1500
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Referent/in:
Franz Strasser, ABL, Ing. Franz Xaver Stockinger, ABL
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Kursnummer:
7659
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