Überschreitung der Pauschalierungsgrenzen
Gestaltungsmöglichkeiten für wachsende Betriebe
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Pauschalierungsgrenzen überschreiten, können den Gewinn nicht mehr pauschaliert (Voll- und Teilpauschalierung) ermitteln. Diese Betriebe haben eine der folgenden Gewinnermittlungsarten zu wählen:
• Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
• Bilanzierung
Ab einem Einheitswert von 165.000 Euro bzw. bei Überschreitung der Umsatzgrenze von 600.000 Euro, kann der Gewinn nur mehr durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwilliger Bilanzierung ermittelt werden. Die Buchführungspflicht tritt bei einem Umsatz von über 700.000 Euro ein.
Der Inhalt dieser Veranstaltung umfasst die zentralen Punkte von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzierung, die Gestaltungsmöglichkeiten für wachsende Betriebe, Gesellschaftsformen iVm Betriebsteilungen, den Wechsel der Gewinnermittlungsart und die notwendige Vorbereitung auf eine neue Aufzeichnungsverpflichtung.
Änderungen vorbehalten.
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Kursdauer:
3 Einheiten
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Zielgruppe:
Bäuerinnen und Bauern, Gemüsebaubetriebe
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Kursbeitrag:
€ 76.00
(Kursbeitrag ohne Förderung)
€ 38.00
(Kursbeitrag gefördert)
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Fachbereich:
Unternehmensführung