Bodennahe Gülleausbringung im ÖPUL: Freiwillig Einsteigen und gesetzliche Pflicht vermeiden
Die EU verpflichtet die Landwirtschaft dazu, ihre Ammoniakemissionen zu reduzieren (NEC Richtlinie zu Reduktion der Ammoniak-Emissionen). Umgesetzt wird das in Österreich unter anderem durch Maßnahmen der Ammoniakreduktionsverordnung 2024 mit dem Ziel, die Emissionen durch freiwillige ÖPUL-Maßnahmen „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger“ zu reduzieren.
Eine Evaluierung des Reduktionsziels erfolgt bis 31. Dezember 2026. Um zu vermeiden, dass es zu einer gesetzlich verpflichtenden bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern in Österreich kommt, müssen bis dahin möglichst viele Betriebe an der prämienfähigen ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnehmen.
Ziele der Veranstaltung:
- Pflanzenbauliche Vorteile der bodennahen Gülleausbringung
- Finanzielle Vorteile und Förderung der bodennahen Gülleausbringung
- Technische Möglichkeiten und überbetriebliche Zusammenarbeit der bodennahen Gülleausbringung
Referentinnen:
Dipl.-Ing. Christine Petritz, Referat Pflanzliche Produktion
- Ammoniakreduktionsverordnung - Bodennahe Gülleausbringung als zentrale Maßnahme für die Zielerreichung
- Pflanzenbauliche Vorteile der bodennahen Gülleausbringung
- Ausblick
Elke Burgstaller, MSc., Maschinenring Kärnten
- Maschinenring als Drehscheibe technischer Lösungen - Welche bodennahen Ausbringungstechniken stehen in Kärnten zur Verfügung
Verfügbare Termine
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Beginn:
24.11.2025, 19:00 Uhr
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Ende:
24.11.2025, 21:00 Uhr
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Örtlichkeit:
Zoom, 9020 online (Kärnten)
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Referent/in:
DI Christine Petritz, Elke Burgstaller
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Anmeldung bis:
24.11.2025
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Kursnummer:
2-0029476
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Veranstalter:
LK Kärnten Referat 3 Pflanzliche Produktion
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Mitveranstalter:
LFI Kärnten Verein
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