Direktvermarktung ohne Risiko - rechtliche Klarheit für bäuerliche Betriebe
Bezirksbauernkammer Hollabrunn
Rechtliche Rahmenbedingungen der Direktvermarktung, insbesondere Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe: Was darf man im Rahmen der Landwirtschaft verkaufen? Darf man Produkte zukaufen und weiterverkaufen? Darf man Speisen und Getränke verabreichen? Was muss bei der häuslichen Nebenbeschäftigung (z.B. Kekse backen, Urlaub am Bauernhof) beachtet werden? Worauf muss beim Anbieten von Seminaren aufgepasst werden?
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Kursdauer:
2 Einheiten
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Zielgruppe:
Land- und Fortwirt:innen, Direktvermarkter:innen
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Kursbeitrag:
€ 25.00
(Teilnahmebeitrag gefördert)
€ 75.00
(Teilnahmebeitrag ungefördert)
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Fachbereich:
Unternehmensführung
Verfügbare Termine
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Beginn:
26.11.2025, 09:00 Uhr
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Ende:
26.11.2025, 11:00 Uhr
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Örtlichkeit:
BBK Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn (Niederösterreich)
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Referent/in:
Mag. Birgit Kopp
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Kursnummer:
3-0092862
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Veranstalter:
LFI Niederösterreich
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Mitveranstalter:
LK NÖ Recht, Steuer, Soziales
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