Erste Hilfe Auffrischungskurs
Betriebliche Ersthelfer:innen - Gesetzliche Verpflichtung ab der ersten Dienstnehmer:in
4 Stunden anrechenbar für Schule am Bauernhof
Der Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 ASchG und § 40 luf AStV). Diese Verpflichtung besteht bereits ab dem/der ersten Dienstnehmer:in.
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituationen werden dabei aufgefrischt. Themen sind: Gefahren erkennen, Unfallverhütung, Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien, Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator, Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen.
Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.
Hinweis: sollte die letzte Ersthelferausbildung länger als 4 Jahre zurückliegen, ist ein Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden zu besuchen.
Für diese Veranstaltung können Sie den SVS Gesundheitshunderter einlösen.
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Kursdauer:
8 Einheiten
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Anrechnung:
8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof
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Zielgruppe:
Landwirt:innen aller Produktionssparten
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Kursbeitrag:
€ 85.00
(Kursgebühr gefördert)
€ 135.00
(Kursgebühr ungefördert )
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Fachbereich:
Unternehmensführung
Verfügbare Termine
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Beginn:
17.02.2026, 09:00 Uhr
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Ende:
17.02.2026, 18:00 Uhr
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Örtlichkeit:
1030 Ausbildungszentrum Rotes Kreuz, Safargasse 4, 1030 Wien
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Information:
Christian Reindl, 01/5879528-27
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Kursnummer:
9-0001826
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Veranstalter:
Ländliches Fortbildungsinstitut Wien
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