TGD Mischtechnik
Ausbildungserfordernisse gemäß Tierarzneimittelgesetz
Gemäß Tierarzneimittelgesetz müssen Landwirt:innen, die Fütterungsarzneimittel am eigenen Betrieb herstellen wollen, die erforderlichen Kenntnisse erwerben. Die Kenntnisse werden in diesem Kurs zusätzlich zur verpflichtenden TGD Grundausbildung (8 Stunden) vermittelt. Die Kursinhalte umfassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Technik und Ausstattung von Mischanlagen.
Hinweis: Für die TGD Arzneimittelanwendung ist eine TGD Mitgliedschaft erforderlich.
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Kursdauer:
3 Einheiten
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Zielgruppe:
Landwirt:innen, die im Rahmen des TGD Fütterungsarzneimittel herstellen wollen
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Kursbeitrag:
€ 48.00
(TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27)
€ 141.00
(TN-Beitrag)
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Fachbereich:
Tierhaltung
Verfügbare Termine
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Beginn:
11.12.2025, 09:00 Uhr