Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen

Mehr als 30 Wissenschaftlerinnen und Praktikerinnen trafen sich am 26. September 2018 zur Präkonferenz für Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen auf der BOKU Wien.
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Präkonferenz „Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen (c) LKÖ_Anna Schreiner © Archiv
Das Programm widmete sich der Entwicklung von Evaluierungsdesigns und Evaluierungsergebnissen von Gleichstellung von Mann und Frau in Ländlichen Entwicklungsprogrammen. Michaela Schwaiger, Leiterin der Grundsatzabteilung Agrarpolitik und Datenmanagement im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), hielt fest, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern von der Gesellschaft gefordert werde. „Da kann sich der agrarische Sektor nicht ausnehmen,“ unterstrich Schwaiger.
Die Öffentlichkeit stelle einen Anspruch auf Transparenz, es werde daher in der Berichterstattung detailliert aufgeschlüsselt, was gefördert werde und wie Fördergelder eingesetzt werden. Dafür sei der Erfolgsfaktor Gleichstellung für geschlechtergerechte FunktionärInnenarbeit ein wichtiges Querschnittsthema.

Genderdimensionen in der Evaluierung
Wie Gleichstellung messbar gemacht werden kann und welche Zugänge, Anforderungen sowie Herausforderungen der Evaluation von Gleichstellungsmaßnahmen mit Berücksichtigung der Genderdimensionen in allen Politik- und Handlungsfeldern zu beachten sind, zeigte Angela Wroblewski vom Institut für Höhere Studien in Wien auf. Der Prozess der Evaluierung teile sich in die Analyse des Konzeptes, der Umsetzung, der Wirkung und der Aufbereitung der Ergebnisse. Formulierungen und Empfehlungen sowie Kommunikation von Evaluierungsergebnissen werden weiters empfohlen.
Wrobelwski betonte, dass „Evaluation zu evidenzbasierter Politik beitragen kann, wenn z. B. gefragt wird, ob ein gesellschaftliches Problem tatsächlich vorhanden ist oder ob bestimmte Maßnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass man ein Verständnis von Gender und Gleichstellung entwickelt. Darunter sei ein theoriegeleitetes Verständnis von Gleichstellung wie z. B. gleicher Zugang zu Ressourcen, gleiche Anerkennung und Umverteilung unbezahlter Arbeit als Voraussetzung zu verstehen.

Indikatoren sind der Kern einer Messung
Die Messbarkeit von Gleichstellung beschränke sich nicht auf einen ausgeglichenen Frauenanteil in agrarischen Gremien und Verbänden, sondern müsse auch die Frage nach der Wirkungsweise bzw. Wirkung von gleichstellungspolitischen Maßnahmen messen und auswerten. Hier hakte Elke-Anette Schmidt, Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern, Rostock, mit ihrem Vortrag unter dem Titel „Gleichstellung im ELER zwischen Anspruch und Wirklichkeit – ein Praxisbericht aus Mecklenburg-Vorpommern“ ein. Schmidt berichtete, dass der Landesfrauenrat mit der Externen Begleitstruktur für ELER mit der Evaluierung von Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt wurde. Indikatoren wurden bestimmt, die Umsetzung habe durch die Zuarbeit des Berichtswesens und der Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen Gestalt angenommen. Das  Ergebnis war ein Vorschlag für ein Bewertungskonzept, welches durch Gespräche mit Richtlinienverantwortlichen untermauert wurde. Abschließend forderte Schmidt für alle Bauern, die Förderungen annehmen, eine nachweisliche Gleichstellung. Für Vereine forderet die Expertin eine Regelung in der Geschäftsordnung für einen Mindestprozentsatz weiblicher Funktionärinnen und einen paritätisch geregelten Vorsitz.

Evaluierungen brauchen klare Ziele
Mit dem Titel „Berücksichtigung des Querschnittziels Gleichstellung von Männern und Frauen in der Evaluierung von ELER-Programmen in fünf deutschen Bundesländern“ haben die Expertinnen Raue und Föhrmann vom Thünen-Institut für ländliche Räume den Fokus auf die konzeptionellen Ansätze der Evaluierungen und die Wichtigkeit von vorweg klar definierten Zielen der Evaluierungen sensibilisiert. Zum Unterschied hat Knoll mit ihrem Vortrag „Interim Evaluation of Gender Equality as Cross-Cutting Issue in Horizon 2020 – Erkenntnisse für die Evaluierung von Gleichstellung in Ländlichen Entwicklungsprogrammen“ aufgezeigt, dass in Horizon 2020 die Ziele sehr gut formuliert sind und das Thema Gender Equality als Querschnittthema gesehen werden kann.

Bildungsprojekt „ZAMm unterwegs“ eine Erfolgsgeschichte

Als Praxistransfer wurde das Bildungsprojekt „ZAMm unterwegs“ vorgestellt, eine Initiative der Landwirtschaftskammer, des LFI, Ländliches Fortbildungsinstitut und der ARGE Bäuerinnen. Schon mit dem Start des Projektes im Jahr 2009 wurde der erste Lehrgang für „Professionelle Vertretungsarbeit im ländlichen Raum“ durchgeführt. Mittlerweile wird die Ausbildung als Zertifikationslehrgang geführt und in ganz Österreich angeboten.
Der Lehrgang umfasst 6 zweitägige Module und ist für Bäuerinnen, die bereits eine Funktion in einem landwirtschaftlichen Gremium innehaben oder anstreben, aber auch interessierte Bäuerinnen der Bäuerinnenorganisation. Inhaltlich ist der Lehrgang breit aufgestellt, umfassen die Module von Persönlichkeitsbildung, Agrarpolitik, Führungskompetenzen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit alle wichtigen Faktoren um als Funktionärin in einer agrarischen Organisation gut gerüstet zu sein. Exkursionen nach Wien und nach Brüssel runden den Bildungsauftrag des Lehrganges ab. Weiters umfasst das Projekt „ZAMm unterwegs“ eine Reihe von gut strukturierten Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen, wie z.B. das Krafttraining für Lehrgangsabsolventinnen oder der Bäuerinnen und Bauerntreff, welcher 2019 mit dem Titel „Arbeiten mag ich – Erfolg liebe ich“ österreichweit 50 Mal durchgeführt wird. Die Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung in der Land- und Forstwirtschaft“Ein weiterer wichtiger Meilenstein im Projekt „ZAMm unterwegs“ ist die „Charta für partnerschaftliche Interessensvertretung in der Land- und Fortwirtschaft“. Diesem Manifest liegt das gemeinsame Bewusstsein zugrunde, dass Frauen und Männer unterschiedliche, aber gleichermaßen wertvolle Perspektiven in die agrarische Interessensvertretung einbringen und dass Regelungen auf Frauen und Männer verschiedene Auswirkungen haben können. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Interessensvertretung ist Voraussetzung für eine gelingende Zukunftsgestaltung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Die „Charta“ wurde bereits von allen neun Landwirtschaftskammern Österreichs unterschrieben, derzeit wird an der Akquise von agrarischen Organisationen gearbeitet.

Frauenrechte schaffen Wohlstand
Die Vorträge von Heidemarie Rest-Hinterseer, Geschäftsführerin der Öko-Strombörse, SZG mit dem Titel „Frauenförderung im ELER aus regionaler Perspektive – ein Praxisbericht und Visionen für das zukünftige Ländliche Entwicklungsprogramm“ und das Abschlussplädoyer von Expertin Niedenhoff mit dem Titel „Geschlechtergerechte Teilhabe in der landwirtschaftlichen Interessenvertretung“ zielten auf das grundsätzliche Recht von Frauen, so wie auch die Männer, das ländliche Leben mit zu prägen. Denn es ist ein essenzieller Pfeiler der österreichischen Rechtsgrundlagen, dass alle Bundesbürger und Bundesbürgerinnen vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Die Menschenrechte sehen die WissenschaftlerInnen als Gradmesser für die Demokratie eines jeden Staates. Denn der Entwicklungsstand einer Organisation kann anhand Zeichen der Gleichstellung gemessen werden. Wobei Gleichstellung dynamisch ist, daher betonen die Wissenschaftlerinnen, dass daran stets weiter gearbeitet werden muss. Gezielte Integrationsbemühungen von Frauen in politischen Entscheidungspositionen steigern die Lebensqualität der Menschen in ländlichen Gebieten und tragen somit eine entscheidende Mitverantwortung für eine höhere Zufriedenheit der BürgerInnen bei.