Erntezeit: Sicher mit der SVS
Damit die Erntezeit keine Unfallzeit wird, heißt die Devise vorausschauend in die Sicherheit und Gesundheit investieren - für sich selbst, für die Familie, für den Betrieb. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt mit zahlreichen Angeboten und garantiert umfassenden Versicherungsschutz

Der Sommer ist für viele Landwirte die arbeitsintensivste Jahreszeit. Es gilt, die Ernte unter Dach und Fach zu bringen, oft unter Zeitdruck und bis in die Nachtstunden hinein. Bei all dem stressigen und anstrengenden Treiben dürfen gerade dann die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit nicht auf der Strecke bleiben. Bewusstes Handeln und Prävention sind hier das Gebot der Stunde. Zudem braucht es einen adäquaten Versicherungsschutz, wenn trotz aller Vorsicht doch ein Unfall passiert.
SVS-Unfallschutz
Die SVS bietet Landwirten
soziale Sicherheit aus einer
Hand und ist Ansprechpartner
für alle Fragen zu ihrer Kranken-,
Pensions- und Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz
nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz
(BSVG)
erstreckt sich in vielen Fällen
auch auf Familienangehörige
der Versicherten. So ist, mit
Fokus auf die Arbeitsweise in
der Landwirtschaft, die Unfallversicherung
nach dem
BSVG als Betriebsversicherung
konzipiert. Über den Betriebsbeitrag
sind nicht nur die Betriebsführer
und hauptberuflich
beschäftigten Angehörigen
in die Unfallversicherung
eingebunden, sondern darüber
hinaus auch nur fallweise
im Betrieb mittätige Angehörige:
der Ehepartner oder eingetragene
Partner, die Kinder,
Wahl-, Stief-, Schwieger- und
Enkelkinder, die Eltern, Wahl-,
Stief-, Schwieger- und Großeltern
sowie die Geschwister des
Betriebsführers.
Lebensgefährten absichern
Lebensgefährten von Betriebsführern
und auch Lebensgefährten
von deren Kindern
sind nicht automatisch
von der Unfallversicherung gemäß
BSVG erfasst. Für sie gibt
es die Möglichkeit, eine freiwillige
Selbstversicherung in der
Unfallversicherung bei der SVS
zu beantragen. Die Leistungen
aus dieser Versicherung sind
dieselben wie aus der Pflichtversicherung,
angefangen bei
medizinischen Leistungen
über Rehabilitation bis hin zu
Geldleistungen wie beispielsweise
Renten.
Hinweis: Betriebsfremde Arbeitskräfte am Hof sind nicht nach dem BSVG versichert, sondern als Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden.
Hinweis: Betriebsfremde Arbeitskräfte am Hof sind nicht nach dem BSVG versichert, sondern als Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden.
Sicherheit hat Vorrang
Jeder Unfall, der abgewendet
werden kann, erspart menschliches
Leid und betrieblichen
Schaden. Daher lohnt es allemal,
sich mit den Themen Sicherheit
und Prävention zu
beschäftigen. Im Vordergrund
stehen hier zum einen die sichere
Arbeitsweise mit der nötigen
Qualifikation für die Tätigkeiten,
das Einhalten von
Sicherheitsvorschriften, einwandfrei
gewartete Werkzeuge
und Maschinen sowie die Beseitigung
von Gefahren- und
Unfallquellen. Zum anderen
geht es auch um das persönliche
Sicherheitsverhalten,
richtige Unterweisungen und
die Verwendung geeigneter
Kleidung bzw. persönlicher
Schutzausrüstung.
Die SVS unterstützt ihre Kunden hierbei mit zahlreichen Angeboten wie mit Vorträgen, Kursen und individuellen Sicherheitsberatungen vor Ort im Betrieb. Oder alternativ: Betriebsführer wählen selbst und nehmen an einem Weiterbildungsprogramm oder Praxistraining teil, das der Förderung der Arbeitssicherheit und Unfallprävention dient, und holen sich den SVS-Sicherheitshunderter.
Alle Infos dazu unter svs.at/sicherheitshunderter.
Die SVS unterstützt ihre Kunden hierbei mit zahlreichen Angeboten wie mit Vorträgen, Kursen und individuellen Sicherheitsberatungen vor Ort im Betrieb. Oder alternativ: Betriebsführer wählen selbst und nehmen an einem Weiterbildungsprogramm oder Praxistraining teil, das der Förderung der Arbeitssicherheit und Unfallprävention dient, und holen sich den SVS-Sicherheitshunderter.
Alle Infos dazu unter svs.at/sicherheitshunderter.
Nicht vergessen: Versicherungsschutz für Praktikanten
Kinder, die im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung im elterlichen Betrieb ein Pflichtpraktikum - eine sogenannte Heimpraxis - machen, sind bei der SVS als hauptberuflich beschäftigte Angehörige anzumelden. Sie sind sodann gemäß BSVG auch kranken- und pensionsversichert. Die Anmeldung zur Sozialversicherung von familienfremden Praktikanten im Betrieb hat bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu erfolgen.