Erntezeit: Sicher mit der SVS

Damit die Erntezeit keine Unfallzeit wird, heißt die Devise vorausschauend in die Sicherheit und Gesundheit investieren - für sich selbst, für die Familie, für den Betrieb. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt mit zahlreichen Angeboten und garantiert umfassenden Versicherungsschutz
Erntezeit
Erntezeit Egal ob Familienangehörige, Erntehelfer oder Praktikanten - es braucht einen adäquaten Versicherungsschutz, falls trotz aller Vorsicht doch ein Unfall passieren sollte. © AdobeStock/RealPeopleStudio
Der Sommer ist für viele Landwirte die arbeitsintensivste Jahreszeit. Es gilt, die Ernte unter Dach und Fach zu bringen, oft unter Zeitdruck und bis in die Nachtstunden hinein. Bei all dem stressigen und anstrengenden Treiben dürfen gerade dann die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit nicht auf der Strecke bleiben. Bewusstes Handeln und Prävention sind hier das Gebot der Stunde. Zudem braucht es einen adäquaten Versicherungsschutz, wenn trotz aller Vorsicht doch ein Unfall passiert.

SVS-Unfallschutz

Die SVS bietet Landwirten soziale Sicherheit aus einer Hand und ist Ansprechpartner für alle Fragen zu ihrer Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) erstreckt sich in vielen Fällen auch auf Familienangehörige der Versicherten. So ist, mit Fokus auf die Arbeitsweise in der Landwirtschaft, die Unfallversicherung nach dem BSVG als Betriebsversicherung konzipiert. Über den Betriebsbeitrag sind nicht nur die Betriebsführer und hauptberuflich beschäftigten Angehörigen in die Unfallversicherung eingebunden, sondern darüber hinaus auch nur fallweise im Betrieb mittätige Angehörige: der Ehepartner oder eingetragene Partner, die Kinder, Wahl-, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder, die Eltern, Wahl-, Stief-, Schwieger- und Großeltern sowie die Geschwister des Betriebsführers.

Lebensgefährten absichern

Lebensgefährten von Betriebsführern und auch Lebensgefährten von deren Kindern sind nicht automatisch von der Unfallversicherung gemäß BSVG erfasst. Für sie gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Selbstversicherung in der Unfallversicherung bei der SVS zu beantragen. Die Leistungen aus dieser Versicherung sind dieselben wie aus der Pflichtversicherung, angefangen bei medizinischen Leistungen über Rehabilitation bis hin zu Geldleistungen wie beispielsweise Renten.

Hinweis: Betriebsfremde Arbeitskräfte am Hof sind nicht nach dem BSVG versichert, sondern als Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden.

Sicherheit hat Vorrang

Jeder Unfall, der abgewendet werden kann, erspart menschliches Leid und betrieblichen Schaden. Daher lohnt es allemal, sich mit den Themen Sicherheit und Prävention zu beschäftigen. Im Vordergrund stehen hier zum einen die sichere Arbeitsweise mit der nötigen Qualifikation für die Tätigkeiten, das Einhalten von Sicherheitsvorschriften, einwandfrei gewartete Werkzeuge und Maschinen sowie die Beseitigung von Gefahren- und Unfallquellen. Zum anderen geht es auch um das persönliche Sicherheitsverhalten, richtige Unterweisungen und die Verwendung geeigneter Kleidung bzw. persönlicher Schutzausrüstung.

Die SVS unterstützt ihre Kunden hierbei mit zahlreichen Angeboten wie mit Vorträgen, Kursen und individuellen Sicherheitsberatungen vor Ort im Betrieb. Oder alternativ: Betriebsführer wählen selbst und nehmen an einem Weiterbildungsprogramm oder Praxistraining teil, das der Förderung der Arbeitssicherheit und Unfallprävention dient, und holen sich den SVS-Sicherheitshunderter.

Alle Infos dazu unter svs.at/sicherheitshunderter.

Nicht vergessen: Versicherungsschutz für Praktikanten

Kinder, die im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung im elterlichen Betrieb ein Pflichtpraktikum - eine sogenannte Heimpraxis - machen, sind bei der SVS als hauptberuflich beschäftigte Angehörige anzumelden. Sie sind sodann gemäß BSVG auch kranken- und pensionsversichert. Die Anmeldung zur Sozialversicherung von familienfremden Praktikanten im Betrieb hat bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu erfolgen.