Achtung bei gleichzeitigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Betriebsführung
Beim Kinderbetreuungsgeld kann man zwischen verschiedenen Varianten wählen (Pauschalvarianten und einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld). In sämtlichen Fällen gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen.
Wer neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld erwerbstätig ist (zB einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt), sollte sich unbedingt genau über die für ihn geltenden Zuverdienstgrenzen und die besonderen Vorschriften über die Berechnung des maßgeblichen Einkommens informieren.
Werden die Zuverdienstgrenzen beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld nämlich überschritten, könnte es zu einem Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes kommen.
Werden die Zuverdienstgrenzen beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld nämlich überschritten, könnte es zu einem Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes kommen.